AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der FMH-Leistungen im unternehmerischen Verkehr.
I Geltungsbereich
Die FMH-Finanzberatung e.K (nachfolgend „FMH“) betreibt eine internetbasierte Vergleichs- und Vermittlungsplattform, wobei sie ihren Vertragspartnern unter anderem zahlreiche Zinsvergleiche, Tools und Rechner zur Verfügung stellt und ihren Vertragspartnern die Nutzungsmöglichkeit weiterer Leistungsangebote – wie z.B. die Bankenbewertung oder die die Teilnahme an Wettbewerben oder Auszeichnungen - einräumt (nachfolgend „FMH-Leistungen“). Die „FMH X – Leistungen“ richten sich ausschließlich an Unternehmen, die „FMH.de - Leistungen“ richten sich ausschließlich an Verbraucher.
Diese AGB gelten ausschließlich für „FMH X – Leistungen“, also Leistungen gegenüber Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Vertragspartner“). Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr des Verwenders mit einem Verbraucher (§ 13 BGB).
Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen, wird der Vertrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen. Abweichende AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn FMH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur anerkannt, wenn FMH ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
FMH ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Schriftform bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, so gelten die geänderten Bedingungen als vom Vertragspartner akzeptiert.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von FMH maßgeblich.
II Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform dargestellten FMH X – Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Etwaige Leistungsbeschreibungen auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform von FMH.de haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Verträge, die über Informationen auf FMH initiiert werden, kommen ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. Für die Finanzierungsverträge gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners, sei es ein Finanzinstitut oder ein Finanzvermittler. Wählt der Vertragspartner einen Finanzvermittler aus, kommt der Vermittlungsvertrag ausschließlich zwischen dem Vertragspartner und dem vertragsschließenden Vermittler zustande. Für den Vermittlungsvertrag gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Vermittlers. FMH ist reiner Informations- und Kontakt-Vermittler. Die bei den jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten dargestellten Angebote (Prozentsätze, Beträge, Zeiten, etc.) basieren auf Angaben der jeweiligen Finanzierungspartner und werden automatisiert mathematisch berechnet. Die angegebenen Informationen sind, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, keine verbindlichen Vertragsangebote von Finanzierungspartnern.
FMH ist weder Vertreter seiner Finanzierungspartner noch an der jeweiligen Leistungserbringung beteiligt.
FMH stellt als Datenlieferant für verschiedene Redaktionen Daten zur Verfügung, die für die Prüfung der Erteilung von Qualitätssiegel und Auszeichnungen verwendet werden können.
FMH sammelt und analysiert – auf Grundlage eines festgelegten Fragenkatalogs - eine Vielzahl von Daten, um eine objektive Grundlage für die Bewertung von Produkten, Dienstleistungen oder andere relevante Aspekte zu ermöglichen. Nachdem FMH die Daten an die jeweilige Redaktion geliefert hat, vergibt diese auf Grundlage der FMH -Auswertung die Auszeichnungen und Siegel an die jeweiligen Institute.
FMH bewertet darüber hinaus die Beratungsleistung von Baufinanzierungsvermittlern. Dafür wurde ein Kriterienkatalog entwickelt mit Vorgaben, welche die Vermittler – ob Einzelberater oder Vermittlerunternehmer – erfüllen müssen, um eine Aussage „Geprüft und gecheckt von der FMH-Finanzberatung“ führen zu dürfen. Die Prüfungskriterien werden nicht veröffentlicht, sind aber den geprüften Unternehmen bekannt. Sie dienen neben der Überprüfung der digitalen Angebote vor allem dazu, die Service- uns Beratungsleistung für den Vertragspartner zu überprüfen. Wollen Finanzierungsvermittler das Beurteilungsergebnis auch werblich nutzen, ist eine gesonderte Vergütung zu bezahlen. Die erfolgte positive Beurteilung wird jährlich gecheckt, ob die Vorgaben laut Kriterienkatalog noch Bestandteil der Kundenberatung und Betreuung sind. Wird innerhalb eines Jahres festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen gegen den Kriterienkatalog und gegen die dadurch vielleicht erhaltene Aussage im großen Umfang verstößt, kann die erfolgte Beurteilung auch wieder entzogen werden.
III Leistungsumfang sowie Vergütung
Hinsichtlich des von FMH geschuldeten Leistungsumfangs sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung gelten die jeweiligen zwischen den Vertragspartnern geschlossenen Kooperations- und/ oder Nutzungsvereinbarungen nebst dazugehörigen Anlagen, wie etwa Konditionen, Datensatzdefinitionen oder Geheimhaltungsvereinbarungen.
IV Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über die vertraglich getroffenen Vereinbarungen und die jeweiligen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer sowie digitaler Form – wie z.B. Vergleichsrechner, Tools, etc., behält sich FMH Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, FMH erteilt dem Vertragspartner die schriftliche Zustimmung. Soweit ein etwaiger Vertrag zwischen FMH und dem Vertragspartner nicht zustande kommt, sind die überlassenen Unterlagen innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen zurückzugeben oder zu vernichten. Gleiches gilt hinsichtlich der überlassenen Unterlagen nach Beendigung des Vertrags.
Die Vertragsparteien erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und geben diese nicht an Dritte weiter.
Jede Vertragspartei ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere auch gegenüber Kunden selbst verantwortlich und stellt die jeweils andere Vertragspartei von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung solcher Bestimmungen frei.
V Datenschutz
Die Parteien handeln als getrennte für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) und sind für die Verarbeitung ihrer eigenen personenbezogenen Daten voll verantwortlich.
Die Vertragsparteien tauschen keine personenbezogenen Daten aus, mit Ausnahme der Daten über die Vertreter und Arbeitnehmer der Vertragsparteien, soweit dies zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zum Schutz ihrer Rechte aus dem Vertrag erforderlich ist.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von FMH näher geregelt.
VI Urheber- und sonstige Schutzrechte
Die Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie die ihr zugrunde liegende Software und Datenbanken sowie die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Software sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die auf der Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Software veröffentlichten Texte, Bilder, Logos und das Design der Vergleichs- und Vermittlungsplattform selbst. Die Bereitstellung zur Nutzung der Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie die dem Vertragspartner bereitgestellte Software - in dem nach den geschlossenen Kooperations- und/ oder Nutzungsvereinbarungen nebst dazugehöriger Anlagen, wie etwa Konditionen, Datensatzdefinitionen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder in diesen AGB gestatteten Umfang - stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar.
Die Vergleichs- und Vermittlungsplattform sowie die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte Software und Daten dürfen nur in der durch FMH vorgesehenen Weise genutzt werden. Die Nutzungsrechte sind in den jeweiligen Kooperations- und Nutzungsvereinbarungen nebst dazugehörigen Anlagen, wie etwa Konditionen, Datensatzdefinitionen, Geheimhaltungsvereinbarungen und diesen AGB abschließend geregelt.
VII Haftungsausschluss
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Haftung dem Grunde nach
FMH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FMH nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
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Haftung der Höhe nach
Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung stets auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet FMH stets unbeschränkt.
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Haftung bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – soweit einschlägig – bei Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG.
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Haftung von gesetzlichen Vertretern und Hilfspersonen
Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FMH und insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitgliedern betreffend ihrer persönlichen Haftung.
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Haftung für eingestellte Daten
5.1. Fremdheit eingestellter Inhalte im Verhältnis zu FMH
Die auf der Plattform eingestellten Daten und Inhalte der Vertragspartner stammen ausschließlich von diesen und stellen für FMH fremde Inhalte dar. Diese Inhalte bleiben für FMH auch nach Einstellung auf der Plattform fremd; FMH macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Jeder Vertragspartner ist daher verpflichtet, die für sich relevanten Daten und Inhalte selbst zu überprüfen. FMH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf der Plattform bereitgestellten Informationen, die FMH von Dritten erhält.
5.2. Keine Haftung für vermittelte Dienste und Leistungen
Soweit FMH den Zugang zu Datenbanken oder Diensten Dritter vermittelt, haftet FMH weder für Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Datenschutz, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sowie die Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Vertragspartner erhaltenen Daten, Informationen und Programme. Als Vermittlung zum Zugang zur Nutzung gilt auch die automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf der Plattform. FMH haftet ebenfalls nicht für aus einem zwischen Nutzer/ Kunden und Finanzdienstleister vermittelten Vertrag resultierende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist FMH nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich und gibt insofern auf der Plattform auch keinerlei Zusicherungen oder Garantien über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der auf der Plattform dargestellten Angebotsvorschläge ab.
FMH gewährleistet nicht, sämtliche am Markt befindliche Finanzdienstleister in dem gewählten Leistungssegment in die Darstellung der Angebote einzubeziehen. FMH gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebote und übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der dargestellten Leistungen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Finanzdienstleister, mit dem der Nutzer einen Vertrag schließt. Die durch FMH zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine Zusage, Garantie oder Zusicherung dar.
5.3. Haftungsfreistellung durch das Mitglied
Der Vertragspartner stellt FMH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund fehlerhafter oder rechtswidriger Angaben des Vertragspartners gegenüber FMH geltend machen. Fehlerhafte Angaben sind auch solche, die durch Verstoß gegen die Prüfpflicht nach automatischer Vervollständigung oder Dateneingabe durch einen Bevollmächtigten entstanden sind. Bei Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter Angaben ist der Vertragspartner zur Kooperation mit FMH verpflichtet. Hierzu hat der Vertragspartner FMH unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis zu setzen und FMH alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Rechtsverteidigung von FMH erforderlich sind. Für die FMH aufgrund einer notwendigen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten haftet der Vertragspartner. Das gilt nicht, soweit der Vertragspartner die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Der Vertragspartner stellt FMH zudem von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Vertragspartners aufgrund von Werbeaussagen des Vertragspartners oder eines Gehilfen geltend macht und welche ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen würde. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt. Der Einwand, dass die Aussage berichtigt wurde, kann ausschließlich dann erhoben werden, wenn diese Berichtigung vor dem Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts zwischen FMH und dem Vertragspartner erfolgte.
VIII Ausschluss der Aufrechnung
Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX Zurückbehaltungsrechte
Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
X Abtretungsverbot
Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Vertragspartner nur mit Zustimmung von FMH abtreten.
XI Erfüllungsort
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist der Sitz von FMH.
XII Schriftformerfordernis
Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich getroffenen Vereinbarungen sowie diesen AGB bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, wobei die elektronische Schriftform nicht ausreicht. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
XIII Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Vertragssprache ist deutsch. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Durchführung und Auslegung deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Frankfurt am Main.
XIV Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlicher Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand: Juni 2023